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Unterver-
sichert? Nein danke!

Wer sich für eine Inventar- oder Gebäudeversicherung entscheidet, sollte unbedingt darauf achten, dass die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss korrekt ermittelt wurde und später regelmäßig überprüft wird. Wenn nichts anderes vereinbart wird, umfasst die Versicherungssumme bei der Inventarversicherung immer den Wiederbeschaffungswert im Neuzustand beziehungsweise den Neubauwert bei einer Gebäudeversicherung. Stimmt die Summe nicht, besteht die Gefahr einer kostspieligen Unterversicherung.

Ein einfaches Beispiel: nehmen wir einmal an, die Versicherungssumme Ihrer Inventarversicherung beträgt laut Police 100.000 € zum Neuwert. Bei einem Wassereinbruch entsteht nun ein Sachschaden von 50.000 €. Zum selben Zeitpunkt liegt der Wert der Einrichtung und des Warenbestandes zum Neuwert allerdings bei 200.000 €, da Ihr Lager voll war. Mit den vertraglichen 100.000 € ist jetzt also nur noch die Hälfte des tatsächlichen Wertes versichert. Das Resultat: eine 50-prozentige Unterversicherung. Konkret würde das bedeuten, dass Sie nach der Formel:

Schaden x Versicherungssumme: Versicherungswert = Entschädigung

vom Schaden in Höhe von 50.000 € auch nur 50%, also 25.000 € erstattet bekämen. Hätten Sie damit gerechnet? Eine Versicherungssumme von 100.000 € bedeutet nämlich leider nicht, dass Sie jeden Schaden bis 100.000 €  in voller Höhe bezahlt bekommen. Dieser Irrtum kann Sie teuer zu stehen bekommen und sogar Ihre Existenz bedrohen. Die Kundenbetreuer der R+V Versicherung stehen daher in regelmäßigem Kontakt zu ihren Kunden, um dynamisch auf eventuelle Wertveränderungen in Unternehmen reagieren zu können und den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen.

Frank Nienhues,

Ihr Ansprechpartner
0611 1674021101
Frank.Nienhues@ruv.de

Wer sich für eine Inventar- oder Gebäudeversicherung entscheidet, sollte unbedingt darauf achten, dass die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss korrekt ermittelt wurde und später regelmäßig überprüft wird. Wenn nichts anderes vereinbart wird, umfasst die Versicherungssumme bei der Inventarversicherung immer den Wiederbeschaffungswert im Neuzustand beziehungsweise den Neubauwert bei einer Gebäudeversicherung. Stimmt die Summe nicht, besteht die Gefahr einer kostspieligen Unterversicherung.

Ein einfaches Beispiel: nehmen wir einmal an, die Versicherungssumme Ihrer Inventarversicherung beträgt laut Police 100.000 € zum Neuwert. Bei einem Wassereinbruch entsteht nun ein Sachschaden von 50.000 €. Zum selben Zeitpunkt liegt der Wert der Einrichtung und des Warenbestandes zum Neuwert allerdings bei 200.000 €, da Ihr Lager voll war. Mit den vertraglichen 100.000 € ist jetzt also nur noch die Hälfte des tatsächlichen Wertes versichert. Das Resultat: eine 50-prozentige Unterversicherung. Konkret würde das bedeuten, dass Sie nach der Formel:

Schaden x Versicherungssumme: Versicherungswert = Entschädigung

vom Schaden in Höhe von 50.000 € auch nur 50%, also 25.000 € erstattet bekämen. Hätten Sie damit gerechnet? Eine Versicherungssumme von 100.000 € bedeutet nämlich leider nicht, dass Sie jeden Schaden bis 100.000 €  in voller Höhe bezahlt bekommen. Dieser Irrtum kann Sie teuer zu stehen bekommen und sogar Ihre Existenz bedrohen. Die Kundenbetreuer der R+V Versicherung stehen daher in regelmäßigem Kontakt zu ihren Kunden, um dynamisch auf eventuelle Wertveränderungen in Unternehmen reagieren zu können und den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen.

Frank Nienhues,

Ihr Ansprechpartner
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Frank.Nienhues@ruv.de